- Vorladung
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Vor|la|dung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Aufforderung zum Erscheinen vor Gericht* * *
Vor|la|dung, die; -, -en:a) das Vorladen:jmds. V. beantragen;b) Mitteilung, die beinhaltet, dass jmd. vorgeladen ist:jmdm. eine V. schicken;eine gerichtliche V., eine V. vom Gericht bekommen.* * *
Vorladung,* * *
Vor|la|dung, die; -, -en: a) das Vorladen: jmds. V. beantragen; Da er eine V. zur Gestapo befürchtete, schickte er Frau und Kinder vorsichtshalber ins Ausland (Hilsenrath, Nacht 504); b) Mitteilung, die beinhaltet, dass jmd. vorgeladen ist: jmdm. eine V. schicken; eine gerichtliche V., eine V. vom Gericht bekommen.
Universal-Lexikon. 2012.